driller Franz Driller
Hinter den Zäunen 36
33100 Paderborn
Telefon: 05252 932 293

Der amtierende Ortsvorsteher Franz Driller ist seit 1999 im Amt und derzeit der dienstälteste Ortsvorsteher innerhalb der Stadt Paderborn.

Auf Initiative des Ortsvorstehers wurde im Jahre 2010 in Absprache mit den Benhauser Gremien der Benhauser Dorfrat e.V. gegründet. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sieht die Gemeindeordnung NRW einen solchen Ortsrat nicht vor, so dass es sich um ein rein beratendes Gremium handelt. Die politischen Beschlüsse werden in den Ausschüssen und dem Rat der Stadt Paderborn gefasst. Der amtierende Ortsvorsteher verpflichtet sich jedoch in Zusammenarbeit mit dem Rat und der Verwaltung die Empfehlungen des Dorfrates als abgestimmtes Meinungsbild aus der „Mitte des Dorfes“ zur Grundlage seines Handelns zu machen.

Um den gültigen kommunalen Regeln Rechnung zu tragen und die nach der Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben erfüllen zu können, ist der amtierende Ortsvorsteher zugleich Vorsitzender des Dorfrates.

Auszug aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) § 39:

(2) Für jeden Gemeindebezirk sind vom Rat entweder Bezirksausschüsse zu bilden oder Ortsvorsteher zu wählen. Der Rat kann beschließen dass der Ortsvorsteher die Bezeichnung Ortsbürgermeister führt.

(6) Ortsvorsteher wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlperiode. Sie sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.

(7) Der Ortsvorsteher soll die Belange seines Bezirkes gegenüber dem Rat wahrnehmen.

Der Ortsvorsteher kann für das Gebiet seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden; er ist sodann zum Ehrenbeamten zu ernennen. Er führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch.

Im Leitfaden der Stadt Paderborn für Ortsvorsteher werden die Aufgaben konkretisiert:

Zu den Aufgaben des Ortsvorstehers gehört es zunächst, sich in Angelegenheiten des Ortsbezirkes mit Anregungen und Empfehlungen an den Rat, an Ausschüsse oder an den Bürgermeister zu wenden.